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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen

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Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.

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Leistungsbeschreibung

Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.

Teaser

Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse)  über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 16 HwO

Anträge / Formulare

Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle